Ausbildung
PPL-A
Ultraleichtpilot
Weiterbildung
Vercharterung
Weiterbildung Winter




Ausbildung zum Privatpiloten PPL-A

Die PPL-A erlaubt Ihnen das selbständige Führen von einmotorigen Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster unter einfachen meteorologischen Bedingungen am Tage.

Der Flugschein wird mit einer Gültigkeit von 5 Jahren erteilt. Zur Erhaltung müssen Sie allerdings zwischenzeitlich ein neues fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis beibringen, welches als Bestandteil Ihrer Unterlagen stets zum Fliegen mit geführt werden muß. Zur Verlängerung ist es nötig in den letzten 24 Monaten 12 Stunden Flugzeit und einen Übungsflug mit Fluglehrer nachzuweisen. Ausbildungsbeginn kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres sein; Prüfung ist erst mit 17 möglich.

Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb sind:

  • die theoretische Ausbildung
  • die Flugausbildung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes BZF II oder I
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Die theoretische Ausbildung umfasst bei uns 69 bzw. 81 Unterrichtsstunden (a 60 Minuten) und erstreckt sich auf die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen sowie
  • Vorbereitung auf die Prüfung wahlweise zur Erlangung des BZF II (in deutscher Sprache) oder BZF I (in englischer Sprache).

Wenn Sie die fliegerische Grundausbldung von mindestens 35 Flugstunden absolvieren (bis 4 Monate praktische Ausbildungszeit sind es nur 30 Flugstunden, siehe auch Angebot), erwerben Sie die Erlaubnis zum Führen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis 750 kg Abfluggewicht am Tage innerhalb des Hoheitsgebietes.

Mit weiteren Modulen von fünf Flugstunden für die Klassenberechtigung bis 2000 kg Abfluggwicht und 10 Flugstunden können Sie Ihre Lizenz erweitern. Sie sind dann berechtigt Ihren fliegerischen Interessen im gesamten EU-Gebiet nachzugehen.

Sowohl die Klassenberechtigung bis 2000 kg als auch die Erweiterung Ihrer Lizenz über die deutschen Grenzen, können Sie im Rahmen einer Weiterbildung nach Erwerb der Lizenz bis 750 kg Abfluggewicht, wenn immer Sie es wollen, auch einzeln erwerben. Von den geforderten Flugstunden sind 10 Std. als Alleinflüge geplant. Ort der fliegerischen Ausbildung ist unser Heimatflugplatz Halle/Oppin. Teile der Ausbildung können auch auf einem Platz Ihrer Wahl erfolgen.

In der Ausbildung sind u.a. enthalten:

  • Starts und Landungen auf vier verschiedenen Flugplätzen
  • An- und Abflüge mit Landung auf einem Verkehrsflughafen
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Navigationsdreiecksfluges von mehr als 270 km als Alleinflug mit Zwischenlandungen auf zwei Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Lehrer
  • eine theoretische und praktische Einführung in den Gebrauch von Funknavigationsmitteln

Preise:

PPL-A (national) Netto: 5.000,00 EUR
MwSt 19%: 950,00 EUR
Brutto: 5.950,00 EUR

PPL-A (nach JAR-FCL) Netto: 7.238,00 EUR
MwSt 19%; 1.375,22 EUR
Brutto: 8.613,22 EUR

Lande- und Prüfungsgebühren nicht enthalten. Praktische Ausbildung innerhalb von vier Monaten.

Zur Anmeldung beim Luftverkehrsamt als Auszubildende bzw. zur Antragstellung auf Zulassung zur theoretischen Prüfung benötigen wir nachfolgende Unterlagen von Ihnen:

  • Erklärung über schwebende Verfahren
  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises
  • Tauglichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle (ein Verzeichnis zugelassener Ärzte ist in unseren Unterlagen vorhanden)
  • zwei Passbilder
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch siegelführende Stelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Behördenführungszeugnis
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Zur Beschaffung erhalten Sie von uns entsprechende Unterstützung Schauen Sie sich bei uns um!. Wir machen Ihnen gern ein interessantes Angebot.




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