Ausbildung zum Privatpiloten PPL(A) und LAPL(A)
Die Privatpilotenlizenzen erlauben Ihnen das selbstständige Führen von einmotorigen Flugzeugen unter einfachen meteorologischen Bedingungen am Tage. Die Part FCL Lizenz ist weltweit gültig und ohne max. Abfluggewicht, während die LAPL nur innerhalb Europas und für max. 4 sitzige Flugzeuge gültig ist.
Der Flugschein wird wird mit einer unbegrenzten Gültigkeit erteilt, allerdings muss die eingetragene Klassenberechtigung aller 2 Jahre durch den Nachweis von 12 Flugstunden verlängert werden. Zur Erhaltung müssen Sie außerdem regelmäßig ein neues fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis beibringen, welches als Bestandteil Ihrer Unterlagen stets zum Fliegen mit geführt werden muß. Ausbildungsbeginn kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres sein; Prüfung ist erst mit 17 möglich.
Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb sind:
Die theoretische Ausbildung umfasst bei uns 100 Unterrichtsstunden (a 60 Minuten) und erstreckt sich auf die Sachgebiete:
Es müssen mindestens 30 Flugstunden für die LAPL(A) bzw. 45 Flugstunden für die PPL(A) absolviert werden.
In der Ausbildung sind u.a. enthalten:
Zur Anmeldung beim Luftverkehrsamt als Auszubildende bzw. zur Antragstellung auf Zulassung zur theoretischen Prüfung benötigen wir nachfolgende Unterlagen von Ihnen:
Zur Beschaffung erhalten Sie von uns Unterstützung. Schauen Sie sich bei uns um!. Wir machen Ihnen gern ein interessantes Angebot.