Ausbildung
Weiterbildung
BZF II auf BZF I
CVFR-Berechtigung
Nachtflugberechtigung
2mot-Rating
Vercharterung
Weiterbildung Winter




CVFR - kontrollierter Sichtflug

Um in bestimmten Lufträumen ohne Instrumentenflugberechtigung nach Sichtflugregeln fliegen zu dürfen, benötigen Sie die Berechtigung zum Fliegen in kontrollierten Lufträumen (CVFR).

Diese Berechtigung hat seit dem 01.05.2003 eine neue Bedeutung. Sie ist u.a. Voraussetzung für alle, die ihren PPL, begonnen vor dem 01.05.2003, in eine Lizenz nach JAR-FCL zur Nutzung im gesamten EU-Bereich umschreiben lassen möchten.

Fachliche Voraussetzungen:

  • Gesamtflugzeit 75 Stunden, schriftliche Erklärung über Kenntnisse JAR-FCL (Die CVFR-Berechtigung können Sie sofort nach Erhalt der PPL erwerben, der Eintrag in die Lizenz erfolgt z.Z. jedoch erst nach Erfüllung obiger Bedingung)
  • theoretische Ausbildung in insgesamt 30 Stunden in den Fächern Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Funknavigation sowie Technik
  • praktische Ausbildung, sie umfaßt mindestens 10 Flugstunden nach Instrumenten und dient der Festigung der Fertigkeiten im Umgang mit Bodenfunknavigationsmitteln.

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten erfolgt jeweils in entsprechenden Prüfungen.

Preis:
Netto: 1.824,00 €
MwSt 19%: 346,56 €
Brutto: 2.170,56 €

Lande- und Prüfungsgebühren nicht enthalten.

Nächster planmäßiger Lehrgang
1. Halbjahr 2010
6 Termine, jeweils montags 18:00 Uhr - 21:30 Uhr

Sollten unsere Informationen Fragen offen lassen, rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie unser konkretes Angebot zur Ausbildung als Privatpilot an.




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